CK quadrat

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der "ck quadrat GmbH", Meerbusch

1. ALLGEMEIN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller – auch zukünftiger – Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der ck quadrat GmbH (im Folgenden ggf. abgekürzt durch „ck quadrat“), welche Vorrang auch gegenüber anderslautender Geschäftsbedingungen des Kunden haben. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ck quadrat GmbH werden alle bisherigen Geschäftsbedingungen abgelöst.

2. GELTUNG

2.1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber der ck quadrat GmbH geltend zu machen. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung der ck quadrat GmbH.

2.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der ck quadrat GmbH und für sämtliche Verträge der ck quadrat GmbH mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Leistungen.

2.3. Soweit Leistungsverträge oder -angebote der ck quadrat GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

3. MITWIRKUNG DES KUNDEN

3.1. Sämtliche Fragen der ck quadrat-Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die ck quadrat-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

3.2. ck quadrat GmbH wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können. 

3.3. Von der ck quadrat GmbH gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der ck quadrat GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

4. DATENSICHERUNG DES KUNDEN

4.1. Wenn die von der ck quadrat GmbH übernommenen Aufgaben Arbeiten von ck quadrat-Beratern an oder mit EDV-Geräten oder -Systemen des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der ck quadrat-Berater eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

 

5. RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG

5.1. Die ck quadrat GmbH ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5.2. Für die Rechnungen der ck quadrat GmbH gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ck quadrat berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

5.3. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist ck quadrat berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5.4. Sollten Trainingsleistungen nach fester Terminierung durch den Kunden storniert werden, so sind bei einer Stornierung ab dem 30. Tag vor Veranstaltungstermin 50% der vereinbarten Tagessätze ohne Spesen und ab dem 15. Tag 100% der vereinbarten Tagessätze ohne Spesen, zu zahlen.

 

6. LEISTUNGSHINDERNISSE, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT

6.1. Die ck quadrat GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die ck quadrat GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die ck quadrat GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der ck quadrat GmbH, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die ck quadrat GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der ck quadrat GmbH verursacht worden sind.

6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die ck quadrat GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der ck quadrat GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die ck quadrat GmbH von ihren Vertragspflichten frei.

6.3. Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der ck quadrat GmbH zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 7.

6.4. Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die ck quadrat GmbH nicht erbracht.

7. HAFTUNG

7.1. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der ck quadrat GmbH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die ck quadrat GmbH übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

7.2. ck quadrat GmbH haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der ck quadrat GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

7.3. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die ck quadrat GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

7.4. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von ck quadrat GmbH mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

 

8. RECHTSWAHL, ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KUNDEN

8.1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der ck quadrat GmbH gilt nur deutsches Recht.

8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der ck quadrat GmbH keine Wirkung, selbst wenn die ck quadrat GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

 

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

9.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Meerbusch oder Bochum.

9.2. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die ck quadrat GmbH ist Neuss. Für Klagen der ck quadrat GmbH gegen den Kunden ist Neuss gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.